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Das Arbeitsrecht:

Im wesentlichen geht es hier um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses
Herausgabe der Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweis etc.
Verhandlungen über Abschluss und Beendigung eines
Verstoß gegen Wettbewerbsverbote
Arbeitsvertrage
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages
Arbeitspapiere, einschließlich Arbeitszeugnis
Mobbing
Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben
Abfindung
Kündigungschutzklage
Lohn und Gehalt
Gratifikationen
Urlaub und Urlaubsvergütung
Zeugniserteilung und –berichtigung

Selbstverständlich ist diese Auflistung nicht abschließend. Wegen der im Arbeitsrecht z.T. sehr kurzen Fristen zur Geltendmachung der Ansprüche, sollten Sie beim Auftauchen von Problemen stets umgehend anwaltlichen Rat suchen.
Eine Besonderheit der Arbeitsgerichtsbarkeit ist, dass vor der streitigen Kammerverhandlung zunächst mindestens eine Güteverhandlung durchgeführt werden muss. Ziel solcher Verhandlungen ist die zeitnahe und gütliche Beilegung des Rechtstreites.